Diese Folge richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Kreativsparte und gibt Euch 3 praktische Tipps für den Umgang mit Euren Nutzungsrechten.
Wieso ist das denn überhaupt ein Problem? Es ist doch klar, dass meine Angestellten nur für mich tätig sind und ich mit den Werken, welche sie für mich schaffen, machen kann was ich will. Oder?
Die Besonderheit ergibt sich hier aus dem elementaren Grundsatz des § 7 UrhG:
„Urheber ist der Schöpfer des Werkes.“
Es ist demnach egal, wer was wo und womit schafft. Er ist Urheber und hat damit das stärkste Recht inne, das wir kennen.
Doch hat der deutsche Gesetzgeber den allseits etablierten Grundsatz „wer zahlt schafft an“ keineswegs unberücksichtigt gelassen. So lesen wir in § 43 UrhG
„Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind auch anzuwenden, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen hat, soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nichts anderes ergibt.“
Der Formulierung "in Erfüllung seiner Verpflichtung" bringt uns zum ersten Punkt dieser Podcastfolge:
1. Pflichtwerke
Diejenigen Werke, die der Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung schaffen muss, fallen automatisch dem Arbeitgeber zu. Da das nicht geht, wird der Arbeitgeber aber nicht etwa als Urheber behandelt. Er bekommt aber ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Pflichtwerken. Im Zusammenhang mit den Pflichtwerken spielt der Arbeitsvertrag eine große Rolle. Man sollte als Arbeitgeber darauf achten, dass die Tätigkeitsbeschreibung exakt ist und auch wirklich wiedergibt, was der Arbeitnehmer leisten muss. Dann nur das, was hierunter fällt, kann auch ein Pflichtwerk sein.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer ein Werk schafft, das hiervon nicht erfasst ist? Dann handelt es sich um sogenannte
2. Freie Werke
Hierbei ist die oben genannte Folge nicht beachtlich. Vielmehr bleibt es bei dem Ausgangsfall, dass der Schöpfer der Urheber ist. Punkt. Der Arbeitgeber müsste daher dem Arbeitnehmer Nutzungsrechte abkaufen, was in der Praxis wohl auch häufig daran scheitern wird, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber überhaupt nicht davon in Kenntnis setzen wird, dass er Dinge getan hat, die nicht in seinem, Arbeitsvertrag stehen.
Die herrschende Meinung nimmt hier allerdings an, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber diese freien Werke als erstes anbieten muss, ihm also die Möglichkeit geben muss, Nutzungsrechte an diesen Werken zu erwerben, die keine Pflichtwerke darstellen, aber in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
3. Urhebernennung
Schließlich kommen wir noch zum Urheberpersönlichkeitsrecht der Urhebernennung. § 13 UrhG sieht vor, dass der Urheber bei Veröffentlichungen seines Werkes zu nennen ist. Da es hierzu keine gesetzliche Ausnahme, wie den § 43 UrhG für die Frage der Nutzungsrechte gibt, bleibt diese, dem Arbeitgeber in der Regel eher lästige Vorschrift, auch in Arbeitsverhältnissen in Kraft. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber hier einen Verzicht des Arbeitnehmers benötigt, um die Werke auch ohne Nennung an seine Kunden weitergeben zu können. Eine Ausnahme, auf die ich mich aber nicht verlassen würde, ist dann anzunehmen, wenn es absolut branchenunüblich ist, den Urheber am Werk zu nennen.
Fazit:
Zusammengefasst kann man daher festhalten, dass der Arbeitgeber bei sogenannten Pflichtwerken des Arbeitnehmers ganz gut abgesichert wird. Bei freien Werken und schließlich besonders bei der Urhebernennung lassen die gesetzlichen Vorschriften den Arbeitgeber aber rasch hängen. Daher sollte neben einer guten Beschreibung des Tätigkeitsbereichs auch diese beiden Punkte im Arbeitsvertrag geregelt werden.
Shownotes:
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hier zur Podcast Folge "Urheberrecht und Teamwork - Tipps zur vertraglichen Regelung der Zusammenarbeit Kreativer" https://deubelli.com/news-details/podcast-kreativgerecht-028-urheberrecht-und-teamwork-tipps-zur-vertraglichen-regelung-der-zusammenarbeit-kreativer.html
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Rechtsanwältin Stefanie Auer ist diesmal im Interview mit Tatjana Braun, Creative Producerin der Berliner Agentur „dasprogramm“.
Tatjana erklärt Euch in dieser Folge, wie Ihr insbesondere dir Content-Marketing-Mittel Podcast und Vlog als Kreative nutzen könnt. Es wird im Besonderen auf folgende Fragen eingegangen:
Was Ihr Euch vor dem Start überlegen solltet?
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Shownotes:
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Links zu Tatiana Braun:
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podcast www.dasprogramm.de/podcast/
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Hier bekommt Ihr den Mitschnitt eines Facebook Livestreams, den wir vor Kurzem im Frau Hölle Studio aufgenommen haben.
Wie der Titel schon sagt, behandeln wir auch hier wieder das Thema der Kennzeichnungspflicht in Sozialen Netzwerken. Dabei durfte uns die Frau-Hölle-Community über eine Stunde mit Fragen löchern und wir sind uns ziemlich sicher, dass auch Deine Frage dabei ist. Wenn nicht, her damit, dann beantworten wir Sie eben jetzt!
Shownotes:
Hier geht es zu unseren anderen Folgen zur Kennzeichnungspflicht:
https://deubelli.com/news-details/id-046-q-a-werbung-richtig-kennzeichnen.html
https://deubelli.com/news-details/werbung-richtig-kennzeichnen-wie-und-wo.html
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Zusammen mit Rechtsanwältin Stefanie Lade beantworten wir in dieser Folge die zahlreichen Fragen, die Ihr uns zur korrekten Kennzeichnung von Posts in sozialen Netzwerken und darüber hinaus gestellt habt.
Das Thema scheint Euch zu beschäftigen und wir gehen insbesondere auf Fragen wie
- Was muss ich als Fotograf kennzeichnen, wenn ich in einem Hochzeitsfoto Sänger Location oder Blumen verlinke?
- Was muss ein Kunde kennzeichnen, der mich als Urheber nennen muss ? Ist das Werbung?
- Wie sind Affiliates (auch in alten Blogs) zu kennzeichnen?
- Ist es schon Werbung wenn ich über die Entwicklung eines Buchs, das ich illustriere blogge und Bilder in den Netzwerken poste?
- Wie ist es mit erkennbaren Marken im Bildhintergrund? Alles abkleben oder wegretuschieren?
- Wie verhält es sich bei meiner Webseite oder Facebook, wenn ich zu anderen Verlinke oder diese nenne?
- Wie verhält es sich wenn man gelegentlichen auch private Inhalte aus seinen Kanälen veröffentlicht?
- Spricht etwas dagegen alles als Werbung zu taggen? Machte Stefan Raab doch glaube ich auch so.
- Muss ich auch etwas als Werbung kennzeichnen, wenn ich kein Influencer bin?
- Muss ich Ist kennzeichnen, obwohl ich keine Kooperation mit den Jeweiligen habe?
- Gilt das nur für Posts in Deutschland gepostet? Kann ich in England nach dortigem Recht posten? Was ist, wenn ich konsequent auf Englisch schreibe? Fragen über Fragen?
ein.
Shownotes:
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Am 25.05.2018 ist es soweit - die Schonfrist für die bereits seit knapp 2 Jahren in Kraft befindliche europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) läuft ab. Aktuell herrscht quer über alle Berufsgruppen Panik, was dies nun zu bedeuten hat und wie man sich gegen Bußgelder bis zu 20.000.000,00 € und Abmahnungen von Mitbewerbern absichern kann.
Die rechtliche Ausgangslage ist unbefriedigend und auch wir Anwälte trauen uns wieder mal nicht, die einfachen Fragen dazu („Wie mache ich einfach alles richtig?“) und verständlich zu beantworten.
In dieser Podcast Folge möchte ich weniger auf Details zur DSGVO eingehen - hier gibt es sicherlich qualifiziertere Kolleginnen und Kollegen - und vieles bis alles wurde hierzu bereits gesagt. Ich möchte vielmehr versuchen, Euch einen Eindruck von dem zu geben, was (und vor allem was nicht) meiner Meinung nach am 25.05.2018 passieren wird und wieso ich das ein Wenig anders sehe, als viele andere.
Am Ende bekommt Ihr noch die Möglichkeit, den Mitschnitt eines wirklich guten Webinars zu dem Thema für einen stark rabattierten Preis zu bekommen. Bleibt also bis zum Schluss dran.
Shownotes:
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Wenn Ihr sehen möchtet, wie die Diskussion um dieses Thema weitergeht, werdet Teil der kreativ[ge]recht Community und tretet der Facebook-Gruppe bei
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FAQ des BMI https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/04/faqs-datenschutz-grundverordnung.html
Webinar BVPA https://bvpa.org/bvpa-webinar-konsequenzen-der-eu-dsgvo-fuer-die-professionelle-vermarktung-von-personenfotos/
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In dieser Q [&] A Folge habe ich mich den Fragen gewidmet, die bei mir rund um das Thema Film eingegangen sind. Darunter Klassiker, wie die Frage der Darstellung von Referenzen auf der eigenen Portfolioseite, aber auch exotische Themen, wie die Frage, ob ich in Naturschutzgebieten filmen darf.
Shownotes:
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Steffen Kirchner ist Speaker, Unternehmer und Erfolgscoach und hilft Menschen in nahezu allen Lebenslagen dabei, ihr Leben in den Griff zu bekommen und stets motiviert zu bleiben. in diesem Interview sind wir mit ihm zusammen die einzelnen Stadien kreativer Selbstständigkeit durchgegangen und haben uns die jeweils spezifischen Probleme vorgenommen.
Von der Selbstständigkeit "nebenbei" über den Kreativjob als Ein-Mann (oder -Frau)-Show bis hin zum kreativen Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern - Probleme und Fragen gibt es im Alltag eines Selbstständigen mehr als genügend. Und neben dem stetig wachsenden Papier- und Emailberg kommt die Arbeit am Unternehmen rasch zu kurz.
Wir haben uns die Klassiker angesehen, mit denen Selbstständige im Kreativbereich zu kämpfen haben und Steffen gibt Euch in diesem Podcast allerhand wertvolle Informationen, wie Ihr in der selbst gewählten Position des Selbstständigen auch allzeit selbst Herr (oder Frau) der Lage bleibt und Euch nicht versehentlich ein viel riesigeres Hamsterrad erschafft,als es sich Angestellte nur erträumen können.
Zum Schluss bekommt Ihr noch einen satten Rabatt auf Steffens Veranstaltung "Erfolgreich selbständig – Strategien für unternehmerischen Erfolg" am 22.07.2018 am Flughafen München.
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Shownotes:
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Links zu Manuel Steffen Kirchner:
web https://www.steffenkirchner.de
veranstaltung erfolgreich selbstständig https://www.steffenkirchner.de/live-seminare/durchstarten-im-business-strategien-fuer-unternehmerischen-erfolg.htm
podcast https://www.steffenkirchner.de/kostenlose-inhalte/alle-folgen-podcast-motivation-erfolg.php
mail management@steffenkirchner.de
instagram https://www.instagram.com/steffen.kirchner
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Kann der Hinweis "Keine Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme" wirklich Seitenbetreiber davor bewahren, für Rechtsverletzungen auf ihrer Seite zur Verantwortung gezogen zu werden?
In dieser Folge beantworte ich eine Frage aus der kreativ[ge]recht Facebookgruppe, die sich mit der Frage befasst, ob ich wirklich durch einen Hinweis auf meiner Website geltendes (Urheber-) Recht außer Kraft setzen und Kreative auf einen kostenfreien Hinweis darauf, dass ich ihre Inhalte ohne Nutzungsrecht verwende, verweisen kann. Im konkreten Fall wurde für den Verstoß gegen diese vermeintliche Hinweispflicht auch noch eine Gegenklage angekündigt. Kann das sein?
Nein. Warum und wieso das Ganze für den Websitebetreiber sogar noch zum rechtlichen Bumerang werden kann, erkläre ich Dir in dieser Folge.
Shownotes:
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kostenfreies Webinar "5 Tipps für den richtigen Umgang mit Bilderklau"
http://deubelli.com/news-details/id-5-tipps-fuer-den-richtigen-umgang-mit-bilderklau.html
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Zum ersten Mal in der Geschichte dieses Podcasts habe ich einen Juristen im Interview. Dr. Urban Pappi ist Geschäftsführer der VG Bild-Kunst und erklärt in dieser Folge, für wen diese Verwertungsgesellschaft was tut und wieso man sich überlegen sollte, beizutreten.
Daneben sprechen wir auch über die Herausforderungen, denen sich Kreative im digitalen Zeitalter stellen müssen. Der lockere Umgang mit Bildern durch User sozialer Netzwerke und der wirtschaftliche Vorteil, den die Betreiber daraus ohne Vergütung der Urheber ziehen sowie die neuen Problemstellungen, die etwa die aktualisierte Google Bildersuche mit sich bringt, sind neben der Frage, ob die aktuelle EuGH Rechtsprechung zum Thema Framing das Aus für Fotografen, Filmer, Grafiker, Illustratoren und andere Bildschaffende bedeutet, nur einige der Fragen, die wir diskutieren. Schließlich erfahren wir auch, wie die VG Bild-Kunst sich für diese Herausforderungen wappnet, die der einzelne Urheber wohl kaum bewältigen kann.
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Shownotes:
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Links zu Dr. Urban Pappi:
mail info@bildkunst.de
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Hier geht es zur neuen kreativ[ge]recht Facebook-Gruppe, in der wir gemeinsam auch diese Folge diskutieren werden:
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Hier der Link zum Artikel "Nutzungsrechte im Arbeitsverhältnis" http://deubelli.com/news-details/nutzungsrechte-im-arbeitsverhaeltnis.html
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Simon Eymann ist Fotograf und Gründer der Firma kopterwork, mit der er Luftaufnahmen an den Start bringt, die es in sich haben. Über 20 Jahren Erfahrung im Modellflug geben ihm die nötige Sicherheit für wirklich spektakuläre Luftbilder, die seine Firma abliefert.
Mit mir spricht Simon darüber, was es bedeutet, Luftblider auf höchstem Niveau zu liefern und wieso er sich gerade für diese Nische entschieden hat, die schon auf Materialseite deutlich aufwändiger ist, als die Erstellung von "Mainstream" Luftbildern im Einmannbetrieb.
Schließlich gibt Simon uns auch einen sehr interessanten Einblick in Kundenstruktur und die Abwicklung von Aufträgen in diesem hochklassigen und hochpreisigen Marktsegment.
Zum Schluss geben wir noch einen soliden Überblick über die rechtliche Situation bei der Erstellung von Drohnenbildern im Allgemeinen und behandeln dabei Themen wie Panoramafreiheit, Aufstiegserlaubnis, Allgemeine Flugverbote in sogenannten No-Flight-Zones, zulässiges Abfluggewicht und vieles mehr.
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Shownotes:
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Hier gehts zu meinem kostenfreien Webinar "5 Tipps für den richtigen Umgang mit Bilderklau", das Du dir unbedingt anschauen solltest!
http://deubelli.com/news-details/id-5-tipps-fuer-den-richtigen-umgang-mit-bilderklau.html
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Links zu Simon Eymann:
web http://www.kopterwork.com/
facebook https://www.facebook.com/simoneymann.kopterwork
mail info@kopterwork.com
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So begehrt Autos aller Epochen als Gegenstand der Fotografie sind, so unklar ist, ob ich ein Auto einfach so fotografieren darf oder ob ich nicht doch beim Hersteller nachfragen muss. Reicht vielleicht die Genehmigung des Eigentümers des konkret fotografierten Fahrzeugs? Und was ist, wenn ich mein eigenes Auto fotografiere? Das wird mir doch wohl niemand verbieten können. Oder doch?
Muss ich die Embleme wegretuschieren oder ist die gesamte Formgebung des Autos geschützt? Und was ist mit den Kennzeichen?
Macht es einen Unterschied, ob ich die Bilder als freie Arbeit auf meine Website stelle oder einen Kalender daraus mache, den ich verkaufe?
Und wie gehe ich damit um, wenn mein Kunde von mir möchte, dass im Hintergrund seiner neu zu erstellenden Produktbilder ein schöner Oldtimer zu erkennen ist?
Diese Folge ist ein Audio-Mitschnitt meines Webinars aus dem vergagenen Jahr und beschäftigt sich mit allen relevanten Fragen aus den Bereichen des Urheber- Marken- und Designrechts und gibt Euch klare Antworten zu den häufigsten rechtlichen Fragen dem Bereich der Autofotografie.
Shownotes:
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Das ausschließliche Nutzungsrecht scheint mehr und mehr das Objekt der Begierde vieler Lizenznehmer zu sein und gleichzeitig verursacht beinahe nichts mehr Kopfzerbrechen auf Seiten der kreativen Lizenzgeber. Dabei stelle ich häufig fest, dass viele gar nicht genau wissen, was es überhaupt mit sich bringt, wenn ausschließliche Rechte übertragen werden.
Diese Folge widmet sich den Top 3 Punkten rund um das ausschließliche Nutzungsrecht und soll Kreativen eine Hilfestellung für künftige Vertragsverhandlungen über diesen durchaus wichtigen Punkte geben.
Shownotes:
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Tanja hat sich unter dem Künstlernamen Frau Hölle mit Sketchnotes, Lettering und Illustration einen Namen gemacht und spricht mit mir in dieser Folge zunächst darüber, wie sie den Weg in die Selbstständigkeit gefunden hat.
Da Tanja neben der Tätigkeit als Buchautorin auch als Social Media Influencerin am Start ist, ist gerade Instagram die Plattform, auf der sich Großteile ihres beruflichen Lebens abspielen. Wir sprechen daher in der Folge auch darüber, wie man sich im Social Web und gerade bei Instagram rechtssicher bewegt und ich erkläre Euch natürlich auch, was passiert, sollte es doch mal zu einer Rechtsverletzung kommen.
Schließlich landen wir bei bei der Kehrseite der Social-Media-Medaille und beschäftigen uns mit der Frage, ab wann man rechtlich etwas dagegen tun kann, wenn man in einen handfesten Shitstorm geraten ist und ob man auch wirklich immer alle rechtlichen Register ziehen sollte.
Shownotes:
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Links zu Tanja Cappell:
web http://www.frauhoelle.com/
shop http://www.frauhoelle.com/shop/
neuestes Buch http://www.frauhoelle.com/downloads/hand-lettering-alphabete/
facebook https://www.facebook.com/fr.hoelle
instagram https://www.instagram.com/frauhoelle
mail hallo@frauhoelle.com
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Shownotes:
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Links zu Robert Kneschke:
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bücher https://www.alltageinesfotoproduzenten.de/meine-buecher/
website & blog https://www.alltageinesfotoproduzenten.de
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Diese Folge widmet sich den immer wieder auftauchenden Fragen rund um das Thema der rund um private Grundstücke oder Gebäude. Hier werden insbesondere immer wieder die Themenkreise Panoramafreiheit und Property Release vermischt, sodass die Frage in der kreativ[ge]recht Facebook-Gruppe gerade Recht kam, um das einmal auch in diesem Podcast zu erläutern.
Insbesondere werden Folgende Fragen behandelt:
- wann brauche ich ein Property Release?
- was sollte unbedingt in einem Property Release stehen?
- muss ein Property Release schriftlich eingeholt werden?
- wann greift die Panoramafreiheit?
- brauche ich ein Property Release, wenn die Panoramafreiheit greift?
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Shownotes
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Thorsten Rother war bis Ende 2016 einer der Top Werbefotografen und tummelte sich in einem Bereich, in dem etwa Produktionen für große Marken mit teilweise sechsstelligem Produktionsvolumen auf dem Zettel standen. In Teil 1 des Gesprächs gibt Thorsten sehr offene Einblicke in sein berufliches und kreatives Leben vor der „Stunde Null“, welchem ich liebevoll den aus der Überschrift ersichtlichen Titel gegeben habe.
Falls Du nicht weißt, was die Stunde Null ist, schau bitte unbedingt und bevor Du die Folge anhörst Thorstens Blogpost dazu an, um die Entscheidung zu verstehen, die Thorsten Ende 2016 getroffen hat und die sein Leben verändert hat:
http://blog.thorstenrother.com/2016/09/11/ein-offenes-wort/
In dieser Folge gibt Thorsten sehr tiefe Einblicke in sein Leben kurz vor und natürlich auch nach dieser Entscheidung. Er erzählt uns, was er nun so treibt, womit er sein Geld verdient, welche Themen in heute im Vergleich zu früher beschäftigen und ob er alles noch einmal so machen würde.
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Shownotes
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Thorsten Rother war bis Ende 2016 einer der Top Werbefotografen und tummelte sich in einem Bereich, in dem etwa Produktionen für große Marken mit teilweise sechsstelligem Produktionsvolumen auf dem Zettel standen. In Teil 1 des Gesprächs gibt Thorsten sehr offene Einblicke in sein berufliches und kreatives Leben vor der „Stunde Null“, welchem ich liebevoll den aus der Überschrift ersichtlichen Titel gegeben habe.
Falls Du nicht weißt, was die Stunde Null ist, schau bitte unbedingt und bevor Du die Folge anhörst Thorstens Blogpost dazu an, um die Entscheidung zu verstehen, die Thorsten Ende 2016 getroffen hat und die sein Leben verändert hat:
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In dieser Folge habt Ihr die Möglichkeit Tipps und Tricks aus der Champions-League der Werbefotografie in Euren Kreativalltag mitzunehmen. Thorsten erklärt uns daneben noch sehr offen, wie er überhaupt dorthin gekommen und zuletzt auch noch, wieso er wieder gegangen ist. Teil 2 des Interviews folgt nächste Woche.
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Shownotes
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In dieser Folge erkläre ich Euch, was Ihr beachten solltet, bevor Ihr Zeit, Energie und Geld in einen Konflikt steckt.
Ich sehe in meinem Job häufig Fälle, die eigentlich nur auf den ersten Blick "ein guter Fall" sind und bin stets bemüht, das meinen Kunden auch zu vermitteln, ohne dass sie das Gefühl bekommen, alleine gelassen zu werden. Das ist mitunter gar nicht mal so einfach, da man einen Konflikt gerne mal persönlich nimmt und es dann auch ganz rasch um das gute alte Prinzip geht. "Weil ich im Recht bin" ist ein Satz, den man seltsamerweise häufig auf beiden Seiten eines Konfliktes zu hören bekommen wird.
Damit eins klar ist: Gerade wenn es um die eigene Arbeit geht, die man gerne und aus Überzeugung macht, liegt nichts näher, Konflikte mit Kunden, Partnern, etc. persönlich zu nehmen. Es kann daher auch mal "gut" sein, Streit um des Prinzips wegen vom Zaun zu brechen. Doch in der Regel sind es auch noch ein paar andere Faktoren, die man im Vorfeld auf dem Schirm haben sollte.
Diese drei Fragen, die ich Dir in der aktuellen Folge im Detail und anhand von Praxisbeispielen aus meiner Kanzlei erläutere, helfen Dir bei der Bewertung, ob es sich wirklich lohnt, für einen aufkommenden Konflikt ein Fass aufzumachen:
1. Wie stehen Deine Chancen?
2. Worum geht es Dir wirklich?
3. Wie lange wird Dein Weg dahin sein?
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Shownotes
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In dieser Folge bekommst Du den Mitschnitt des Webinars, das ich zusammen mit der lieben Johanna Fritz gehalten und in dem wir die wichtigsten Basics zum Thema Markenrecht abgeliefert haben. Du bekommst in diesem Mitschnitt die Antworten auf die meistgestellten Fragen aus diesem Bereich:
- Wie schütze ich meine eigene Marke?
- wie funktioniert das Eintragungsverfahren?
- kann ich das ohne Anwalt machen (die Antwort wird Dich umhauen)?
- Was muss ich berücksichtigen, wenn ich fremde Inhalte verwende, die eventuell markenrechtlich geschützt sein könnten?
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Shownotes:
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Links zu Johanna Fritz:
illustratorenwebsite http://www.johanna-fritz.de/
ByJohannaFritz https://byjohannafritz.de/
kurse & workshops https://byjohannafritz.de/kurse-workshops/
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Marco Schwarz ist einer der erfolgreichsten Hochzeitsfotografen und weltweit gebucht. Er spricht mit mir in dieser Folge darüber, wie er seinen Vertragsprozess so aufgesetzt hat, dass er über Vorschuss und Vorschaubilder sehr gut gegen Forderungsausfälle abgesichert ist. Andererseits erweckt er durch seinen Prozess bei seinen Kunden nicht den Eindruck, es ginge ihm nur ums Geld. Hier hilft Marco sein vorheriger Job als Vertriebsmitarbeiter in einer Wirtschaftsauskunftei und schon driftet das Gespräch vom rechtlichen Schwerpunkt ab und wir sprechen über Psychologie im Vertrieb, Preispakete, Preisgestaltung und die Wichtigkeit des Verkaufsgesprächs. Marco erzählt uns schließlich auch was nötig ist, um auf dem durchaus umkämpften Markt der Hochzeitsfotografie dennoch sehr vernünftige Preise durchzusetzen. Schließlich widmen wir uns natürlich auch den Klassikern Bilderklau und Nutzungsrechte und beleuchten den Marco's Umgang mit diesen Themen.
Shownotes:
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