Zusammen mit Rechtsanwältin Stefanie Lade beantworten wir in dieser Folge die zahlreichen Fragen, die Ihr uns zur korrekten Kennzeichnung von Posts in sozialen Netzwerken und darüber hinaus gestellt habt.
Das Thema scheint Euch zu beschäftigen und wir gehen insbesondere auf Fragen wie
- Was muss ich als Fotograf kennzeichnen, wenn ich in einem Hochzeitsfoto Sänger Location oder Blumen verlinke?
- Was muss ein Kunde kennzeichnen, der mich als Urheber nennen muss ? Ist das Werbung?
- Wie sind Affiliates (auch in alten Blogs) zu kennzeichnen?
- Ist es schon Werbung wenn ich über die Entwicklung eines Buchs, das ich illustriere blogge und Bilder in den Netzwerken poste?
- Wie ist es mit erkennbaren Marken im Bildhintergrund? Alles abkleben oder wegretuschieren?
- Wie verhält es sich bei meiner Webseite oder Facebook, wenn ich zu anderen Verlinke oder diese nenne?
- Wie verhält es sich wenn man gelegentlichen auch private Inhalte aus seinen Kanälen veröffentlicht?
- Spricht etwas dagegen alles als Werbung zu taggen? Machte Stefan Raab doch glaube ich auch so.
- Muss ich auch etwas als Werbung kennzeichnen, wenn ich kein Influencer bin?
- Muss ich Ist kennzeichnen, obwohl ich keine Kooperation mit den Jeweiligen habe?
- Gilt das nur für Posts in Deutschland gepostet? Kann ich in England nach dortigem Recht posten? Was ist, wenn ich konsequent auf Englisch schreibe? Fragen über Fragen?
ein.
Shownotes:
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