Info

kreativ[ge]recht

Bei kreativ[ge]recht bekommt Ihr wertvolle Tipps für den Umgang mit rechtlichen Themen aus dem Kreativbereich und Einblick hinter die Kulissen einer Kanzlei für Urheber- und Medienrecht.
RSS Feed
kreativ[ge]recht
2024
April
February


2023
December
August
May
April
February
January


2022
November
July
June
May
April


2021
December
September
June
April
March
February


2020
December
November
October
August
June
April
March
February


2019
December
November
October
September
April
March
January


2018
November
September
August
June
May
April
March
February
January


2017
December
November
October
September
August
July
June
May
April
March
February


Categories

All Episodes
Archives
Categories
Now displaying: February, 2021
Feb 22, 2021

In der heutigen Folge beschäftigt mich die Frage, ob man denn wirklich immer Bilder bei kostenpflichtigen Agenturen beziehen muss oder ob man nicht doch der Versuchung unterliegen darf, kostenfreies Material zu verwenden.

---

Wenn Ihr einen kompakten Überblick über sämtliche rechtlichen Themen haben möchtet, die Ihr bei der Verwendung von Bildern beachten solltet, könnt Ihr hier unseren neuen Newsletter abonnieren und bekommt unsere Checkliste!

--

Gerade was das Bildangebot angeht, haben die kostenfreien Plattformen in den letzten Jahren wirklich nachgezogen und teilweise großartige Bilder im Bestand.

Doch worin genau liegt nun der Unterschied zwischen kostenfreien Bildplattformen und kostenpflichtigen Bildagenturen?

Dafür sehen wir uns zunächst mal die jeweils gültigen Rechtsordnungen bei  Agenturmaterial und  solchen Bildern an, die man direkt vom Urheber bezieht.

Der größte Unterschied liegt darin, dass Bildagenturen und Plattformen aller Art in der Regel Vertragswerk – zumeist in Form von Nutzungsbedingungen auf der Website – vorhalten, die allerhand Relevantes rund um Bildrechte regeln.

Beziehe ich meine Bilder direkt vom Urheber und schließe ich dabei keinen ausdrücklichen Vertrag, gilt dagegen das Gesetz.

Ihr unterliegt dann insbesondere den gesetzlichen Pflichten bei Bildnutzungen, wie der Nennungspflicht des § 13 UrhG, der besagt, dass die Nennung des Urhebers in Zusammenhang mit einer jeden Bildnutzung zu erfolgen hat. Zudem dürft Ihr die Bilder beispielsweise auch nur mit vorheriger Zustimmung bearbeiten, da Ihr ansonsten nach § 23 UrhG ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung begeht.

Ein zusätzliches Thema bei der Verwendung von Bildmaterial ohne ausdrückliche vertragliche Absprachen mit Eurer Bildquelle ist die sogenannte Zweckübertragungslehre, die in § 31 Abs. 5 UrhG geregelt ist und besagt, dass Ihr in diesem Fall nur diejenigen Nutzungsrechte erwerbt, die unter Beachtung der übrigen vertraglichen Bestimmungen zwischen Euch und dem Urheber zwingend erforderlich sind. Klärt man also keine oder nur unzureichend Nutzungsrechte und Nutzungsarten, erhält man keineswegs alle, sondern im Gegenteil, nur die allernötigsten Nutzungsrechte übertragen.

Was, wenn ein ausdrücklicher Vertrag geschlossen wurde?

All die oben genannten Themen und noch viel mehr lassen sich durch einen Vertrag klären. Dies kann durch einen individuellen Vertrag geschehen, wie er beispielsweise in der Praxis häufig zwischen Bildnutzern und Urhebern abgeschlossen wird.

Die Besonderheit bei Bildagenturmaterial ist, dass Euch der Vertag in der Regel einseitig vorgegeben wird und meist auch nicht verhandelt werden kann. Das Gute daran ist aber, dass Ihr Euch die Agentur Eures Vertrauens damit auch ganz einfach aussuchen könnt, indem Ihr die verschiedenen Nutzungsrechte online vergleichen könnt. Ihr könnt damit ganz einfach sehen, ob die Agenturen oder Plattformen, die für Euch aufgrund der vorgehaltenen Bildauswahl in die nähere Auswahl kommen, auch rechtlich das hergeben, was für Euch wichtig ist.

Kostenfrei vs. kostenpflichtig

Wo liegt nun aber die Besonderheit kostenfreier Bildangebote? Es ist die Haftung. Zu diesem Thema ist bei kostenfreiem Material zugunsten der Kunden meistens recht wenig zu finden.

Darüber hinaus werden Drittrechte teilweise nicht geklärt und oder die Haftung wird bei einigen der Plattformen sogar komplett ausgeschlossen.

Doch ist das wirklich das generelle Aus für kostenfreies Bildmaterial?

Nein.

Was tun?

Man könnte sich in der Praxis seine Bildnutzungen durchsehen und versuchen, diese im Rahmen einer Art Risikoeinschätzung zu bündeln. Man sollte dabei insbesondere darauf achten, wie exponiert die Nutzung ist und ob man vielleicht in Kauf nehmen kann und möchte, dass das ein oder andere Recht nicht geklärt sein kann.

Weniger intensive Nutzungen können dabei durchaus bei einer kostenfreien Plattform bezogen werden.

Wenn es aber wirklich darum geht, abgesichert zu sein, sollte man auf kostenpflichtiges Material einer validen Quelle beziehen und sich mit dieser auch einen haftenden Partner mit ins Boot holen.

Hat man auf diese mitunter schwierige Einschätzung keine Lust, empfehle ich im Zweifel zu kostenpflichtigen Agenturen zu greifen, die Euch auch hinsichtlich des Haftungsumfanges und nicht nur hinsichtlich der Bildauswahl zusagen.

Egal ob Ihr nun Bilder bei Bildagenturen kauft oder bei kostenfreien Plattformen bezieht – eines solltet Ihr Euch angewöhnen: Lest die Nutzungsbedingungen. Nur dann habt Ihr überhaupt die Möglichkeit, Euch ein Bild davon zu machen, ob bei der aktuellen Bildquelle gut aufgehoben seid oder doch lieber einen Mitbewerber auswählen solltet.

---

Hier geht es zur Anmeldung für das Webinar "Kostenfreie Bilder in der Unternehmenskommunikation – Schnäppchen oder Haftungsfalle?"

Für alle Fragen rund um den Podcast oder das Urheber- und Medienrecht könnt Ihr Euch jederzeit an mich wenden.

sebastian.deubelli@deubelli.com

---

Wenn Euch die Folge weitergeholfen hat, bewertet den Podcast gerne bei iTunes und empfehlt sie bitte weiter!

Feb 10, 2021

In der Aktuellen Podcastfolge gehen wir auf die relevantesten Bildrechte ein und geben Euch damit das Grundlagenwissen für einen rechtlich sicheren Umgang mit Bildmaterialn in der Unternehmenskommunikation.

---

Wenn Ihr einen kompakten Überblick über sämtliche rechtlichen Themen haben möchtet, die Ihr bei der Verwendung von Bildern beachten solltet, könnt Ihr hier unseren neuen Newsletter abonnieren und bekommt unsere Checkliste!

--

Ein Bild – viele Rechte. Das Thema Bildrechte ist deutlich komplexer, als man auf den ersten Blick vermuten möchte und gerade aufgrund der vielen verschiedenen Bildrechte hat man hier die Möglichkeit, mit einer Bildnutzung mehrere Ansprüche auszulösen.

Damit Euch das nicht passiert, streifen wir in dieser Podcastfolge die nachfolgenden Rechtsgebiete:

Das Urheberrecht des Fotografen/der Fotografin

Dieses ist aufgrund der Tatsache, dass alle Bilder urheberrechtlichen Schutz genießen, das stärkste und stets zu beachtende Bildrecht und man kann sich als Faustformel merken, dass die Einwilligung des Urhebers bei jeder Bildverwendung eingeholt sein muss.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von abgebildeten Personen

Sind Menschen erkennbar abgebildet, so spielt auch deren allgemeines Persönlichkeitsrecht eine wichtige Rolle. Auch hier ist eine Bildveröffentlichung grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen möglich, wobei es mitunter Ausnahmen gibt, die in der Praxis eine große Rolle spielen. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte dürfen beispielsweise auch ohne Einwilligung verwendet werden. Bei Personenbilden spielt auch der Datenschutz eine tragende Rolle.

Das Hausrecht

Steht man bei der Erstellung eines Bildes nicht auf öffentlichen Grund (was meist gar nicht so einfach zu erkennen ist), benötigt man eine Fotoerlaubnis des Hausrechtsinhabers. Dieses Bildrecht zieht sich auch auf weitere Bildnutzer in der Rechtekette durch, sodass nicht nur der Fotograf davon betroffen ist.

Das Markenrecht an abgebildeten Logos

Sofern ein abgebildetes Logo markenrechtlich geschützt ist, so ist auch hier zu beachten, dass zumindest eine markenmäßige Nutzung der abgebildeten Marke nur mit Erlaubnis des Markeninhabers erlaubt ist.

---

Hier geht es zur Anmeldung für das Webinar "Update zum Urheberrecht – Top 10 der Bildrechts-Entscheidungen 2020"

Für alle Fragen rund um den Podcast oder das Urheber- und Medienrecht könnt Ihr Euch jederzeit an mich wenden.

sebastian.deubelli@deubelli.com

---

Wenn Euch die Folge weitergeholfen hat, bewertet den Podcast gerne bei iTunes und empfehlt sie bitte weiter!

1